API ist nur dann ein belastbares Auswahlkriterium, wenn Formate, Fehlercodes und Versionen dokumentiert sind. Eine vorhandene Schnittstellenbezeichnung allein reicht nicht; Richtung, Fehlerbehandlung, Aktualität und Export müssen im Test sichtbar werden.
Was muss die Schnittstelle nachweisbar leisten?
- 01
Formate, Fehlercodes und Versionen dokumentiert sind
- 02
Fehlerstatus und Wiederanlauf werden protokolliert
- 03
Berechtigungen lassen sich getrennt steuern
- 04
Vollständiger Export bleibt nach Vertragsende verfügbar
Anbieter für den Praxistest
Den Ausnahmefall testen, nicht nur den Normalfall
Erzeugen Sie einen doppelten Datensatz, eine nachträgliche Änderung und einen Ausfall. Prüfen Sie, welches System führt und wie sich der Vorgang ohne stillen Datenverlust korrigieren lässt.
Entscheidend ist „Formate, Fehlercodes und Versionen dokumentiert sind“: Dokumentieren Sie dafür Verantwortliche, Fehlerpfad und Export nach Vertragsende.
- FAQ zur obligatorischen E-Rechnung, Stand März 2026: B2B-Pflicht, Übergang, Formate, Empfang und Aufbewahrung.
- Standard XRechnung: Deutscher B2G-Standard, Spezifikation und technische Konformität.
Prüfbar
Quellen dieser Analyse
- officialFAQ zur obligatorischen E-Rechnung, Stand März 2026Bundesministerium der Finanzen • geprüft am 12. August 2026 • belegt: B2B-Pflicht, Übergang, Formate, Empfang und Aufbewahrung.Quelle öffnen ↗
- officialStandard XRechnungKoSIT / Bund • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Deutscher B2G-Standard, Spezifikation und technische Konformität.Quelle öffnen ↗